Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend Schutz vor Waldbränden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wird hiermit auf die Kundmachung im RIS hingewiesen.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend Schutz vor Waldbränden:

